Schulärztlicher Dienst
Für das Schularztwesen sind die Gemeinden zuständig. Gemäss den vom Regierungsrat verabschiedeten Empfehlungen über die Tätigkeit der nebenamtlichen Schulärztinnen und Schulärzte sind die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den Händen der Individualmedizin. Als Drehscheibe für die Gesundheitsförderung in der Schule widmen sich die Schulärztinnen und Schulärzte vorwiegend sozialmedizinischen Aspekten und beraten Eltern, Lehrerschaft und Schüler/innen.
Die Reglemente und Verträge mit den SchulärztInnen sind Sache der Gemeinde und müssen nicht vom Kanton genehmigt werden. Das Gesundheitsamt gibt lediglich Empfehlungen ab und steht bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Schulärztliche Fortbildung
Die diesjährige Schulärztliche Fortbildung fand am Donnerstag, 15.9.2011 von 13:00 Uhr bis 17:15 Uhr in der Aula des Bürgerspitals Solothurns statt.
Thema: Physische Gewalt an Kindern - die Körperstrafe
Das detaillierte Programm finden Sie hier.
Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an SchulärztInnen und Lehrpersonen.
Unterlagen:
- Kindsmisshandlung erkennen - sinnvoll handeln (Dr. med. Christian Wüthrich, Leiter Kinderschutzgruppe Inselspital Bern)
- Dokumentation von Kindsmisshandlungen (Dr. med. Christian Lanz, Kantonsarzt)
- Fachstelle Kinderschutz - die Körperstrafe, ein Tabuthema
- Rechtliche Fragen rund um die Körperstrafe: Melderecht und Meldepflicht (lic.iur. Denise Tormen, Leiterin Rechtsdienst Departement des Innern)
Die Links zu den früheren Schulärztlichen Fortbildungen finden Sie hier.
Empfehlungen Schulärztlicher Dienst
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4 | Richtlinien Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der 4. Klasse |
5 | Mitteilungen an die Eltern (Anhang 5): |
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8 | Erstuntersuchung neu eingeschulter Kinder aus MigrantInnen-Familien |
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15 | Stellung des Schularztes/der Schulärztin; ärztliche Schweigepflicht |





