Hinweise für Ärzte und Fachpersonen

Das Bestell-Tool der Ärztekasse wurde ausser Betrieb genommen. Es kann somit kein Impfstoff mehr bestellt werden.

Entsorgung des Impfstoffes: geben Sie Restbestände Ihrem Arzneimittel-Lieferanten zur Entsorgung mit.
Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie dies bis zum 28.2.2010 unter der Adresse hpv@ddi.so.ch melden. Der Kantonsapotheker wird dann eine gesonderte Rücknahme organisieren.

Wichtig: Bis zum 31.3.2010 (Datum Poststempel) müssen alle Abrechnungen über die vollzogenen Impfungen an die Ärztekasse weitergeleitet worden sein. Spätere Einreichungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausnahme: betriebliche Impfungen sind nicht zur Abrechnung über die Krankenkassen berechtigt.

Welches ist die Entschädigung pro Impfvorgang?
Impfzentren (soH Standorte, Apotheken, Lungenliga-Standorte) erhalten einen Fixtarif von CHF 17.15 pro Impfvorgang; dieser muss Personal und Räumlichkeit abdecken. Arztpraxen erhalten einen Mischtarif; je nachdem, ob die Impfung mit oder ohne ärztliche Intervention in Form einer Kurzberatung erfolgt (die genaue Tarifierung wird zur Zeit noch verhandelt). Der Impfstoff ist für alle kostenlos, der Selbstbehalt wird nicht tangiert. Bei Einzelimpfungen in der Arztpraxis oder in Heimen (Heimbewohner-/innen) geht der Impfvorgang zulasten der Krankenkasse, bei der betrieblichen Impfung wird der Impfvorgang nicht von der Krankenkasse abgegolten. Hierbei muss mit dem Betrieb ein Tarif ausgehandelt werden. Der Impfstoff ist aber auch hier gratis.

Wie läuft die Abrechnung?
Für die Rechnungsstellung und Dokumentation muss der Patient zwingend ein Impfdatenblatt ausfüllen.
Diese sind gesammelt (mind. 25 Stk.) mit einem Einzahlungsschein oder unter Angabe der IBAN-Nummer zur Rückvergütung einzusenden an:

Aerztekasse
Steinackerstrasse 35
8902 Urdorf

Anpassung der Massnahmen

Gemäss Daten aus dem obligatorischen Meldesystem und Sentinella hat die pandemische Grippe in der Schweiz in der KW 49/2009 ihren Höhepunkt erreicht. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Fallzahlen zu beobachten. Ein Ende der aktuellen Pandemiewelle in der Schweiz ist absehbar.
Das BAG hat bis anhin empfohlen, die Impfung auf Nachfrage hin weiter anzubieten. Die entsprechende Nachfrage dürfte aber in den kommenden Tagen/Wochen definitiv verebben.
Das Einhalten der elementaren Hygieneregeln im Alltag soll weiterhin empfohlen werden - auch im Hinblick auf eine allfällige saisonale Grippe oder Erkältungen. Es wird auch weiterhin empfohlen, bei Grippesymptomen zuhause zu bleiben und möglichst Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen.

Das H1N1-Impfprogramm im Kanton Solothurn

Information an die Hausärzte zum Bezug des Impfstoffes

Impfdatenblatt, Fachinformationen

Das Impfdatenblatt kann mit dem Adobe Schreibmaschinen-Werkzeug ausgefüllt werden; Aktivierung oben rechts

Dieser Hinweis ersetzt nicht das Studium der Fachinformation: intravasale Injektion vermeiden, daher unbedingt vor der Injektion aspirieren.
Das Adjuvans ist mit "pre-pandemic" etikettiert, kann aber trotzdem für die pandemische Impfung eingesetzt werden. Auf den Adjuvans-Etiketten steht das Herstelldatum; Verfalldatum ist 08-2011. Antigen und Adjuvans haben eigene Lot-Nummern auf den Vials. Die Kombination hat eine weitere Lot-Nummer, die auf der beigelegten Klebeetikette steht. Im Abpack-Protokoll sind alle diese Nummern dokumentiert. Es genügt somit, auf dem Impfdatenblatt den Kleber anzubringen. Auf dem Impfdatenblatt vorgegebene Nummer lassen sich vor den Ausdrucken verändern (Schreibmaschinenfunktion oben anwählen).

Für die Rechnungsstellung und Dokumentation muss der Patient zwingend ein Impfdatenblatt ausfüllen.
Diese sind gesammelt (mind. 25 Stk.) mit einem Einzahlungsschein oder unter Angabe der IBAN-Nummer zur Rückvergütung einzusenden an:

Aerztekasse
Steinackerstrasse 35
8902 Urdorf

Vigilancebericht der schwedischen Arzneimittelbehörde zu Pandemrix® (30. Oktober 2009)

Die Influenza A(H1N1) 2009 - Das Wichtigste in Kürze

Risikogruppen

Wer soll prioritär geimpft werden?
Massgebend sind die Empfehlungen der Eidgenössichen Kommission für Impffragen, EKIF (30.10.09). Ausführliche Details zu den Empfehlungen finden Sie <media>hier</media>.

  1. Beschäftigte im Gesundheitswesen (mit Patientenkontakt) und Personen, die beruflich Säuglinge unter 6 Monaten betreuen;
  2. Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon) und Wöchnerinnen;
  3. Personen im Alter von 6 Monaten bis 64 Jahren mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten (speziell kongenitale Herzfehler, Herzinsuffizienz, Asthma, Mukoviscidose), chronischen Stoffwechselkrankheiten mit Auswirkungen auf Lungen, Herz oder Nieren (Diabetes, etc.), Niereninsuffizienz, Erkrankungen des Blutes oder Immunsuppression;
  4. Frühgeborene Kinder (geboren vor der 33. Gestationswoche oder mit Geburtsgewicht <1500 g), die während der Grippezeit unter 24 Monate alt sein werden (ab dem Alter von 6 Monaten);
  5. Enge Kontaktpersonen (gleicher Haushalt) dieser Patienten und von Säuglingen unter 6 Monaten;
  6. Personen ab dem Alter von 65 Jahren mit chronischen Krankheiten (vgl. Punkt 3). Diese Personen profitieren von einer gewissen Immunität gegen Influenza (H1N1) 2009.

Factsheets für die Patienten