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Archiv Informationen zu H1N1

Strategie BAG
Die Strategie des BAG lautet, nur noch Häufungen zu beobachten, deren Ausbreitung einzuschränken und Laboruntersuchungen nur noch stichprobenartig vorzunehmen.
Ziel: Ausbreitung der pandemischen Grippe begrenzen und insbesondere Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko schützen. Neu diagnostizierte Fälle müssen auf ihre Verantwortung gegenüber Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko hingewiesen werden: dies sind insbesondere Personen mit chronischen Krankheiten, schwangere Frauen und Kleinkinder (<5 Jahre, insbesondere <1 Jahr).
Strategie BAG Sommer 2009

Das Wichtigste für Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung

Meldewesen
Nicht jeder Erkrankte muss zum Arzt oder benötigt einen Labornachweis:
Verdachts-, Melde- und Beprobungskriterien für pandemische
Grippe (H1N1) 2009

Die epidemiologische Beurteilung der pandemischen Grippe beruht auf 2 Meldesystemen:

  1. Sentinel-Überwachung: Grippeverdachtsfälle werden durch Sentinella-Praxen ans BAG gemeldet. Dies erlaubt eine Abschätzung der Grippe-Aktivität

  2. Obligatorisches Meldesystem: Arztpraxen sind verpflichtet, dem Kantonsarzt Häufungen sowie Hospitalisationen im Zusammenhang mit der pandemischen Grippe zu melden (Formular an Kantonsärztlichen Dienst, Fax-Nr. 032 627 93 50 schicken)
    Meldeformular "Häufung von Beobachtungen oder besonderes Ereignis"

    Meldeformular "Hospitalisation mit laborbestätigter pandemischer Grippe (H1N1) 2009"

Weitere Themen
Tamiflu

Diverse Dokumente des BAG:

Weitere Informationen unter:

www.bag.admin.ch

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4509 Solothurn

Telefon 032 627 93 71
Telefax 032 627 93 51

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