Lehre im Gesundheits- und Sozialwesen
Kontrolle des Gesundheitszustandes von Lernenden im Gesundheits- und Sozialwesen
Es handelt sich bei diesen Richtlinien um Empfehlungen und eine Hilfestellung für die Lehrbetriebe. Diese entscheiden selbständig darüber, ob ein Lernender die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Lehre im Gesundheitsbereich erfüllt. Es besteht kein Impfzwang, das Gesundheitsamt empfiehlt und fordert aber, dass die Lernenden im Gesundheits- und Sozialwesen vollständig geimpft sind. Bei Betagten sowie Patientinnen und Patienten mit einem geschwächten Immunsystem können Infekti-onskrankheiten unter Umständen fatale Folgen haben. Gesundheits- und Pflegepersonal kann solche Infektionskrankheiten auf Patienten übertragen. Durch Impfungen kann diese Übertragung vom Personal auf die Patienten verhindert werden. Aus diesem Grund sollten die Lernenden gegen impfver-hütbare Infektionskrankheiten unbedingt ausreichend geimpft sein (Weitere Informationen im „Merkblatt Impfungen“).

Ärztliches Zeugnis (140 K)
Merkblatt Impfungen (89 K)





