Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Registrierung als kantonale HPV-Impfstelle
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Registrierung als kantonale Impfstelle sowie zum kantonalen HPV-Impfprogramm.
Änderung im Impfschema für Mädchen bis 14 Jahre (BAG-Bulletin 6/12)
Ab sofort benötigen Mädchen bis 14 Jahre nur noch 2 Impfdosen, nicht mehr wie bisher 3; dies gilt sowohl für Gardasil als auch für Cervarix. Diese Empfehlung ist auch gültig, wenn nur die erste Dosis noch vor dem 15. Geburtstag verabreicht wurde. Das Intervall zwischen den zwei Impfungen beträgt 6 Monate (Minimum 4 Monate).
- Neue wissenschaftliche Daten zeigen, dass für eine Impfung bei Mädchen, bei denen die erste Impfdosis vor dem 15. Geburtstag gegeben wird, zwei Impfdosen ausreichen: Zum einen ist die Antikörperantwort 1 Monat nach der Impfung mit 2 Dosen von Jugendlichen jünger als 15 Jahre vergleichbar mit der von Erwachsenen nach 3 Dosen. Des Weiteren konnten vergleichbare Antikörperwerte 24 Monate nach der Impfung von Jugendlichen (<15 Jahren) mit 2 Dosen und von Erwachsenen mit 3 Dosen aufrechterhalten werden.
- Erfolgt die erste HPV-Impfung mit 15 Jahren oder älter, dann ist weiterhin das Impfschema mit 3 Dosen (0, 1–2, 6 Monate) indiziert mit einem Mindestabstand zwischen erster und zweiter Dosis von einem Monat, und zwischen zweiter und dritter Dosis von drei Monaten.
HPV-Impfung ab 01.07.2010
Für die HPV-Impfung stehen die zwei Produkte Cervarix und Gardasil zur Verfügung. Diese können beide über das HPV-Tool bestellt werden.
Indikationserweiterung Gardasil:
Neu ist Gardasil auch für Frauen bis 45 Jahre zugelassen.
Aber: das kantonale Impfprogramm gilt nach wie vor nur für Frauen von 11 - 26 Jahren. Frauen, die älter sind als 26 Jahre, müssen die Impfung selber zahlen oder über eine Zusatzversicherung abrechnen lassen.
Infobrief Aerzte (98 K)
Technisches Manual Impfstelle (1.7 M)
Kurzanleitung HPV-Tool (550 K)
Vertrag GESA GAeSO AEK (151 K)
Beitritt Impfstelle (120 K)
Formular Impfkandidatin (81 K)
Vergütung ab 2010 (215 K)
Erfüllen Sie die Voraussetzung für die Registrierung als Impfstelle?
- Internetzugang auf ADSL-Basis in der Praxis
- GrundversorgerIn
- mindestens 1 Impfkandidatin mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, laden Sie dieses Formular (Beitritt Impfstelle) herunter und faxen es ausgefüllt und unterschrieben an die Fax-Nummer 032 627 93 50.
Sie erhalten innerhalb von 1-2 Werktagen von der Ärztekasse Ihre Zugangsdaten zum HPV-Tool. Damit können Sie sich einloggen und den Impfstoff bestellen (Mindest- Bestellmenge: 3 Dosen). Der Impfstoff wird Ihnen innerhalb von 4 Arbeitstagen (Dienstag bis Freitag) direkt vom Lieferanten zugestellt (Express).
Wichtig: die Lieferung des Impfstoffes muss im HPV-Tool eingetragen werden!
Die mit einer Impfung verbundenen Vorgänge
Die Patientin muss folgende Unterlagen mitbringen:
- Impfausweis
- Versichertenkarte / Versicherungs-Police
Die Impfkandidatin füllt folgendes Formular aus (Einverständniserklärung)
Im Jahr 2012 können sich folgende Jahrgänge im Rahmen des kantonalen Impfprogrammes kostenlos impfen lassen: Jahrgang 1986 (bis zum 26. Geburtstag) bis Jahrgang 2001.
Als Impfstelle nehmen Sie folgende Eintragungen im HPV-Tool vor:
- Einloggen im HPV-Tool, Neuaufnahme der Patientin im Abschnitt 'Meine Patienten' durch Drücken der Schaltfläche 'Neuer Patient'
- Einlesen der Versichertenkarte oder Erfassung der Kartennummer (20-stellige Nummer unter Rubrik 8)
- Mittels Erfassung der einzelnen Impfvorgänge machen Sie Ihre Honorarforderungen automatisch geltend; Sie brauchen keine Rechnungen zu schreiben. Die Rückvergütung erfolgt monatlich.
