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Aufgaben

Bewährungshilfe

Die Bewährungshilfe betreut straffällig gewordene Menschen, für die ein Gericht oder eine andere Behörde eine Bewährungshilfe angeordnet hat. Verurteilte Personen können sich auch freiwillig bei der Bewährungshilfe melden.

 

Bewährungshilfe bedeutet Rückfallverhinderung und soziale Integration. Es wird geklärt, welche Lebensumstände und Entscheidungen zum Delikt geführt haben. Die Klientinnen und Klienten werden mit ihrem Verhalten konfrontiert, wodurch Veränderungsprozesse eingeleitet werden. In den Beratungen wird Selbständigkeit und Eigenverantwortung gefördert.

 

Die Bewährunshilfe unterstützt ihre Klientinnen und Klienten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei Suchtfragen, Budgetfragen und Schuldensanierungen. Beratung bei persönlichen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten und die Organisation von Hilfe externer Fachleute bei Bedarf. 

 

 

Soziale Betreuung

Die Bewährungshilfe stellt für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs die soziale Betreuung sicher. Sie kann freiwillig in Anspruch genommen werden.

 

Wir führen in den Untersuchungsgefängnissen Olten und Solothurn wöchentlich Beratungsgespräche durch. Wir nehmen mit den inhaftierten Personen rasch Kontakt auf, klären ihre Massnahmebedürftigkeit ab und legen die notwendigen sozialarbeiterischen Handlungen fest.

 

Frühzeitige Entlassungsvorbereitungen sind der Bewährungshilfe wichtig. Wir vernetzen uns hierfür mit den beteiligten Personen und erarbeiten passende Lösungen für die Zeit nach dem Straf- oder Massnahmevollzug.

 

 

Gemeinnützige Arbeit 

Die Bewährungshilfe organisiert und überwacht gemeinnützige Arbeitseinsätze.

 

Die gemeinnützige Arbeit ist zu Gunsten sozialer Einrichtungen, Werken in öffentlichem Interesse oder hilfsbedürftiger Personen zu leisten. Sie ist unentgeltlich.

 

Mit Zustimmung der angeklagten Person kann ein Gericht gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden anordnen. Das Gleiche gilt für Bussen, die maximale Dauer beträgt 360 Stunden.

 

 

Electronic Monitoring

Strafen von mindestens 20 Tagen bis maximal 12 Monaten können in der Vollzugsform des Electronic Monitoring verbüsst werden.

 

Dieser elektronisch überwachte Hausarrest erlaubt es der verurteilten Person, ihren sozialen Verpflichtungen und ihrer Arbeit weiterhin nachzukommen.

 

Electronic Monitoring ist Strafe und gleichzeitig Anleitung zur sozialen Integration. Wir besuchen die verurteilte Person regelmässig zu Hause.

 

Die Bewilligung für diese Vollzugsform erteilt die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug. Die Bewährungshilfe ist für die Organisation und die Überwachung verantwortlich.

 

 

Gewaltberatung

Wir bieten Männern Beratung an, die Gewalt ausgeübt haben. Ein Täter ist ganz alleine für sein Gewalthandeln verantwortlich und als einziger in der Lage, seine Gewalt zu stoppen. In der Beratung lernt er, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.

 

 

Berichte

Die Bewährungshilfe nimmt Stellung zu Anträgen auf bedingte Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug. Zuhanden von Gerichten erstellen wir Sozialberichte.

 

Wir klären mit der verurteilten Person die Situation im Hinblick auf die bevorstehende Entlassung ab und erarbeiten Ziele für eine Zusammenarbeit mit unserer Stelle. Wir empfehlen, ob Bewährungshilfe und Weisungen für die Dauer der Probezeit anzuordnen sind.

 

Der Sozialbericht dient den Gerichten als zusätzliche Entscheidungsgrundlage. Wir untersuchen die Situation der betroffenen Personen umfassend und empfehlen dem Gericht, welche Interventionen aus unserer Sicht angezeigt sind.

 

Bewährungshilfe
Werkhofstrasse 15
4502 Solothurn

Telefon 032 627 28 31
Telefax 032 627 28 34

bewaehrungshilfe@ddi.so.ch

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