Quellensteuer
Info zur Quellensteuer
- Keine neuen Quellensteuertarife 2010. Die Tarife 2008 bleiben weiterhin gültig.
- Aufgrund der Einführung der neuen AHV-Nummer ist auf dem Abrechnungsformular (Form. QST-200) nur noch das Geburtsdatum aufzuführen. Auf den Abrechnungsformularen, welche durch ein Lohnprogramm erstellt werden, ist nebst dem Geburtsdatum, wenn möglich, auch die neue Sozialversicherungsnummer aufzuführen.
- Neuregelung der deutschen Grenzgänger in Bezug auf die leitenden Angestellten. Verständigungsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 des schweizerisch-deutschen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Art. 15 Abs. 4 ist nur noch auf Personen anzuwenden, deren Prokura oder in Art. 15 Abs. 4 genannten Funktion im Handelsregister eingetragen ist.
Neuregelung französischer Grenzgänger per 1.1.2008
Aenderungen / Info zur Quellensteuer 1.1.2008
- Neue Quellensteuer-Tarife (gültig ab 1.1.2008)
- Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen: Änderung der Tarife per 1.1.2008
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit per 1.1.2008
- Neue AHV-Nummer per 1.1.2008
- Neue Ansätze für Naturalbezüge (ab. 1.1.2007)
- Eingetragene Partnerschaft (ab 1.1.2007)
Steuerpflichtige Personen
Wichtige Hinweise
Das Formular "Zusätzliche Abzüge & Einkommen 2007" (Antrag um Anpassung der Quellensteuer/Tarifkorrektur) wird den Pflichtigen anfangs Februar 2008 versandt.