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Quellensteuer

Info zur Quellensteuer

  • Keine neuen Quellensteuertarife 2010. Die Tarife 2008 bleiben weiterhin gültig.
  • Aufgrund der Einführung der neuen AHV-Nummer ist auf dem Abrechnungsformular (Form. QST-200) nur noch das Geburtsdatum aufzuführen. Auf den Abrechnungsformularen, welche durch ein Lohnprogramm erstellt werden, ist nebst dem Geburtsdatum, wenn möglich, auch die neue Sozialversicherungsnummer aufzuführen.
  • Neuregelung der deutschen Grenzgänger in Bezug auf die leitenden Angestellten. Verständigungsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 des schweizerisch-deutschen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Art. 15 Abs. 4 ist nur noch auf Personen anzuwenden, deren Prokura oder in Art. 15 Abs. 4 genannten Funktion im Handelsregister eingetragen ist.



Aenderungen / Info zur Quellensteuer 1.1.2008

  • Neue Quellensteuer-Tarife (gültig ab 1.1.2008)
  • Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen: Änderung der Tarife per 1.1.2008
  • Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit per 1.1.2008
  • Neue AHV-Nummer per 1.1.2008
  • Neue Ansätze für Naturalbezüge (ab. 1.1.2007)
  • Eingetragene Partnerschaft (ab 1.1.2007)


Wichtige Hinweise

Das Formular "Zusätzliche Abzüge & Einkommen 2007" (Antrag um Anpassung der Quellensteuer/Tarifkorrektur) wird den Pflichtigen anfangs Februar 2008 versandt.

 

Steueramt Quellensteuer
Schanzmühle
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn

Telefon 032 627 87 62
Telefax 032 627 87 60

quellensteuer.so@fd.so.ch

Standort

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.30 - 11.30
14.00 - 16.30
oder nach Vereinbarung