Erlassverfahren
Über Erlassgesuche von Staats- und Bundessteuern sowie Gebühren entscheidet die Erlassabteilung. Begründete Gesuche können an folgende Adresse gerichtet werden: Finanzdepartement, Erlassabteilung, Barfüssergasse 24, Rathaus, 4509 Solothurn.
Nach Eingang des Erlassgesuches wird die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in der Regel von seiner Wohnsitzgemeinde aufgefordert, auf der Gemeindeverwaltung über seine finanziellen Verhältnisse umfassend Auskunft zu geben. Diese Erhebungen bilden Grundlage für den Erlassentscheid.
Gegen den Entscheid über den Erlass von Staats- und Bundessteuern kann innert 30 Tagen Rekurs/Beschwerde beim Kantonalen Steuergericht eingereicht werden. Gegen Entscheide über den Erlass von Gebühren kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden.
Über Erlassgesuche von Gemeindesteuern entscheidet die zuständige Gemeindebehörde. Gesuche sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Fragebogen (129 K)


