Budgetberechnung
Steuer- oder Gebührenerlass wird natürlichen Personen in der Regel dann gewährt, wenn sie die Steuerschuld trotz Einschränkung der Lebenshaltungskosten auf das Existenzminimum in absehbarer Zeit nicht vollumfänglich begleichen können. Die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) richtet sich nach den Richtlinien der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn.
I. Folgende Grundbeträge für Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege, Wohnungseinrichtung, Strom, Kulturelles, etc. werden dabei pro Monat angerechnet:
1. Für einen alleinstehenden Schuldner | Fr. 1'200.-- |
2. Für einen alleinerziehenden Schuldner | Fr. 1'350.-- |
3. Für ein Ehepaar, zwei in einer eingetragenen Partner- | Fr. 1'700.-- |
4. Unerhalt der Kinder | Fr. 400.-- Fr. 600.-- |
II. Dazu werden folgende Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag hinzugerechnet:
· Effektiver Mietzins für marktgerechte Wohnung oder
· Hypothekarzins und durchschnittliche Unterhaltskosten
· Unumgängliche Berufsauslagen ( wie auswärtige Verpflegung, Fahrten
zum Arbeitsplatz, etc.)
· Unterstützungs- oder Unterhaltsbeiträge (Alimente)
· Auslagen für Arzt, Arzneien, sofern von der Krankenkasse nicht
übernommen
Die laufenden Steuern werden in den Notbedarf eingerechnet, sofern der Schuldner diese Abgaben bisher bezahlt hat.
Die monatlichen Auslagen werden dem aktuellen Einkommen (inkl. anteilsmässigem 13. Monatslohn) gegenüber gestellt. Zum Einkommen gezählt werden auch Unterstützungsbeiträge, Rentenleistungen, etc.).


