Urlaub
Urlaub haben bedeutet, vorübergehend durch den Arbeitgeber von der Arbeit befreit zu sein. Ein Urlaub kann bezahlt oder unbezahlt sein.
Einen schnellen Überblick zum Thema Urlaub erhalten Sie im SOMIHA B 5
Im Detail sind alle Belange eines Urlaubs im GAV geregelt, und zwar:
- Begriff und Grundsätze - § 111 - 113
- Bezahlter Urlaub - § 114 - 121
- Unbezahlter Urlaub - §122-125
Achtung:
Dauert ein unbezahlter Urlaub länger als 30 Tage, fällt der Unfallversicherungsschutz weg. Denken Sie in diesem Fall rechtzeitig an die Regelung Ihres Versicherungsschutzes. Für eine Dauer von max. 6 Monaten kann der Versicherungsschutz bei der Versicherung des Arbeitgebers mit einer Abredeversicherung verlängert werden. Für mehr Infos dazu konultieren Sie bitte das Merkblatt UVG oder erkundigen Sie sich im Personalamt Tel. 032 627 20 83.


