Unfallmeldungen
Wenn Sie einen Unfall erleiden, bei dem Sie verletzt werden (Unfall mit Personen-schaden) oder wenn Sie auf einer dienstlichen Fahrt mit einem Motorfahrzeug in einen Unfall verwickelt werden (Unfall mit Fahrzeugschaden), müssen Sie dies so rasch als möglich melden. Bitte beachten Sie, dass bei Unfallabsenzen schon nach 3 Tagen ein Arztzeugnis eingereicht werden muss !


