Unfallversicherung
Obligatorische Unfallversicherung, Zusatzversicherung und Abredeversicherung
Informationen zur Unfallversicherung und zur Zusatzversicherung finden Sie im
Merkblatt UVG
Die Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung deckt weitergehende Ansprüche wie z.B. nach einem Unfall private Abteilung im Spital und ergänzt oder ersetzt Geldleistungen bei deren Kürzung bzw. Verweigerung infolge von Fahrlässigkeit, aussergewöhnlichen Gefahren oder Wagnissen.
Details zu den Leistungen der Zusatzversicherung finden Sie in der
Information zur UVG-Zusatzversicherung
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Abredeversicherung
Beim Austritt aus dem Staatsdienst oder bei Unterbruch des Arbeitsverhältnisses
(z.B. durch unbezahlten Urlaub) bleibt der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle noch 30 Tage bestehen. Obligatorisch Versicherte haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle für maximal 6 Monate zu verlängern.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt UVG Kapitel 3.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personalamt 032 627 20 83


