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Unfallversicherung


Obligatorische Unfallversicherung, Zusatzversicherung und Abredeversicherung


Informationen zur Unfallversicherung und zur Zusatzversicherung finden Sie im

Merkblatt UVG


Die Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung deckt weitergehende Ansprüche wie z.B. nach einem Unfall private Abteilung im Spital und ergänzt oder ersetzt Geldleistungen bei deren Kürzung bzw. Verweigerung infolge von Fahrlässigkeit, aussergewöhnlichen Gefahren oder Wagnissen.
Details zu den Leistungen der Zusatzversicherung finden Sie in der

Information zur UVG-Zusatzversicherung

Definition:

Aussergewöhnliche Gefahren

Definition:

Wagnisse

Suva-Liste:

Wagnisse - gefährliche Sportarten


Abredeversicherung

Beim Austritt aus dem Staatsdienst oder bei Unterbruch des Arbeitsverhältnisses
(z.B. durch unbezahlten Urlaub) bleibt der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle noch 30 Tage bestehen. Obligatorisch Versicherte haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle für maximal 6 Monate zu verlängern.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt UVG Kapitel 3.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personalamt  032 627 20 83

 

Personalamt
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Telefon 032 627 20 83
Telefax 032 627 22 65

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