Unfall im Ausland
Ein Unfall im Ausland - was nun
Wenn Sie eine Reise oder einen Aufenthalt im Ausland planen, ist es gut zu wissen, auf welche Hilfe, Unterstützung und Leistungen Sie nach einem Unfall zählen können.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen über Leistungen der Versicherungen auf diesen Seiten sind nur gültig für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, der kantonalen Schulen, der Gerichte, der Polizei und der selbständigen Anstalten.
Wer kann Leistungen beanspruchen ?
Welche Dienstleistungen kann ich erwarten ?
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Für Fragen zur Unfallversicherung wenden Sie sich bitte
an das Personalamt, Tel: 032 627 20 83
Wir wünschen Ihnen schöne und unfallfreie Reisen in die Ferne !


