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Krankentaggeld


Für die Auslösung von Krankentaggeld-Zahlungen durch den Versicherungs-Fonds benötigt das Personalamt das vollständig ausgefüllte Formular "Arbeitgebermeldung Krankentaggeldversicherung GAV":

Dieses Merkblatt ist insbesondere für Rechnungsführer in den Gemeinden gedacht. Speziell möchten wir auf die Berechnungsgrundlage für die Krankentaggeldprämien hinweisen. Diese beträgt immer 12 Monatslöhne (exkl. 13. Monatslohn).
 

Personalamt
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Telefon 032 627 20 83
Telefax 032 627 22 65

Standort