Krankentaggeld
Für die Auslösung von Krankentaggeld-Zahlungen durch den Versicherungs-Fonds benötigt das Personalamt das vollständig ausgefüllte Formular "Arbeitgebermeldung Krankentaggeldversicherung GAV":

Für die Auslösung von Krankentaggeld-Zahlungen durch den Versicherungs-Fonds benötigt das Personalamt das vollständig ausgefüllte Formular "Arbeitgebermeldung Krankentaggeldversicherung GAV":