ALS
Was ist eine ALS
Der/die Berufsbildner/in beurteilt aufgrund von vorgegebenen Gesichtspunkten die Leistung und das Verhalten des/der Lernenden am Arbeitsplatz. Die Beobachtungsdauer beträgt mindestens 2 Monate.
Die ALS ist vergleichbar mit Zielvereinbarungs-/ Mitarbeitendenbeurteilungsgesprächen in der Arbeitswelt.
In einem Vorbereitungsgespräch werden die Ziele vereinbart. Abgeschlossen wird die ALS mit einem Beurteilungsgespräch, also keine Prüfung.
In jedem Semester wird eine ALS durchgeführt = 6 ALS während der ganzen Lehre. Bei einer verkürzten Lehrdauer werden die Lernenden von 2 ALS dispensiert. Der Durchschnitt der 6 ALS-Noten zählt 1/4 zur betrieblichen Lehrabschlussnote.
Vorbereitungsgespräch
In einem Vorbereitungsgespräch legen Berufsbildner/in und Lernende/r gemeinsam die zu beurteilenden 8 Leistungsziele und 8 Verhaltenskriterien, sowie den Termin für das Beurteilungsgespräch fest.
Im Formular Ausbildungbericht wird dies festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Die Berufsbildner/innen müssen sich im Voraus überlegen, nach welchen Normen und Massstäben sie bewerten wollen und was sie konkret verlangen. Für alle 3 Lehrjahre wird derselbe Ausbildungsbericht verwendet:
Auswahl der Leistungsziele und Verhaltenskriterien
Die ALS soll eine Einheit bilden, d.h. die ausgesuchten Leistungsziele und Verhaltenskriterien sollen den auszuführenden Arbeiten des/der Lernenden entsprechen und so unter ein Thema gestellt werden. Als Grundlage für die Auswahl der Leistungsziele dient der Ausbildungsplan mit den zugeteilten Leistungszielen. 8 Leistungsziele aus mindestens 2 unterschiedlichen Kapiteln des Modelllehrgangs der jeweiligen Branche, Register 4 - 7 und 8 Verhaltenskriterien aus dem Modelllehrgang der entsprechenden Branche und Register 9 bilden den jeweiligen Inhalt. Leistungsziele sollen grundsätzlich nur einmal ausgewählt werden. Über die 3 Lehrjahre müssen mindestens 12 der 21 Verhaltenskriterien einmal beurteilt werden.
Lern- und Beobachtungsphase
Die Beobachtungszeit dauert jeweils mindestens 2 Monate. Falls es die betrieblichen Bedürfnisse erfordern, kann eine ALS auch vorgezogen werden. Wichtig ist dabei, dass die 2-monatige Beobachtungsdauer eingehalten wird und dass sich keine ALS mit einer anderen überschneidet. Zudem sollten die verschiedenen ALS auf alle drei Lehrjahre verteilt sein. Kann aus einem Grund die 2-monatige Beobachtungsdauer nicht eingehalten werden (z.B. wegen Krankheit oder Unfall des Lernenden oder des Verantwortlichen), muss ein Gesuch um Verschiebung oder Dispensation an das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen gestellt werden. Nehmen Sie in diesem Falle Kontakt mit dem/der zuständigen Berufsinspektor/in auf. Informieren Sie auch die Verantwortlichen der Branche über eine Verschiebung. Während der Beobachtungsphase ist es sinnvoll, wenn sich die Berufsbildner/innen zu den Leistungen der Lernenden Notizen machen und allenfalls Kopien von Arbeiten erstellen, um die Punktevergebung zu begründen.
Bewertung
Ausbildungsverantwortliche müssen sich im Voraus überlegen, nach welchen Normen und Massstäben sie bewerten wollen und was sie konkret verlangen, damit sie die Punkte am Ende der Beurteilungsphase festlegen können. Jedes Leistungsziel und jedes Verhaltenskriterium hat je 3 Teilkriterien, die nach folgender Skala beurteilt werden:
3 Punkte | gut erfüllt |
Die Note der ALS ergibt sich aus der im Ausbildungsbericht aufgeführten Skala. Werden bei allen Teilkriterien 2 Punkte verteilt, ergibt dies die Note 4-5.
Beurteilungsgespräch
Das Beurteilungsgespräch soll in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden. Teilnehmen sollen die/der Lernende, die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner (Hauptverantwortung) und der/die Lernendenbetreuer/in (beobachtet und leitet an bei der praktischen Arbeit). Im Beurteilungsgespräch teilen die Verantwortlichen den Lernenden ihre Beobachtungen mit und erläutern die Beurteilungen. Diese Rückmeldungen zeigen den Lernenden, was sie können und was sie geleistet haben, wo sie Entwicklungsmöglichkeiten haben und wo vermehrte Anstrengungen nötig sind. Bei einigen Leistungszielen müssen die Lernenden während des Beurteilungsgesprächs etwas erklären oder erläutern und werden dafür ebenfalls beurteilt. Das Personalamt führt Kurse für die Lernende zielgerichtet ausbilden (BLA) durch.
Noteneintragung und Termine
Die ALS-Noten des 1. Lehrjahres müssen bis zum 15. August zu Beginn des 2. Lehrjahres eingetragen sein. Diejenigen des 2. Lehrjahres bis zum 15. August zu Beginn des 3. Lehrjahres und diejenigen des 3. Lehrjahres bis zum 15. Mai vor dem Lehrabschluss beim Bildungsserver auf der educa-Homepage (www.nkg.educa.ch) eingetragen werden. Das Passwort erhalten die Berufsbildner/innen vom Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen. Bei Problemen mit dem Bildungssurfer können Ihnen der Berufsinspektor oder die Berufsinspektorin weiterhelfen oder Sie können die Hotmail-Adresse und Telefonnummer auf der educa-Homepage herunterladen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeweils kurz vor dem Abgabeschluss mit langen Wartezeiten gerechnet werden muss (Eintragungen möglichst früh oder zu Randzeiten erledigen). Lernende, welche noch unter 18 Jahren sind, müssen die benoteten ALS-Formulare vom gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen.
Aufbewahrung / Rekurs
Das unterzeichnete Dokument ist im Personaldossier abzulegen. Die einzelne ALS ist nicht rekursfähig. Erst bei Lehrabschluss können die Lernenden gegen die Durchschnittsnote der ALS Rekurs machen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Begründungsdokumente und Notizen aufbewahrt werden, insbesondere, wenn die Noten nicht den Vorstellungen der Lernenden entsprechen.


