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Fremdsprachenaufenthalt / Stützkurse


Verordnung über die Lernenden, § 10. Fremdsprachenaufenthalte in der Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau

Die Lernenden, welche eine Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau absolvieren, haben die Möglichkeit, während ihrer Lehrzeit höchstens vier Wochen Fremdsprachenaufenthalte zu Lasten der Arbeitszeit zu absolvieren, sofern:

a) der Amtschef oder die Amtschefin das entsprechende Gesuch bewilligt

b) der Sprachaufenthalt einen Sprachunterricht beinhaltet und einer Sprache dient, welche Prüfungsfach ist

c) der Sprachaufenthalt ausserhalb des Berufsschulunterrichtes

Der Fremdsprachenaufenthalt von vier Wochen kann zusammenhängend oder in höchstens zwei Teilen absolviert werden.

Der Arbeitgeber trägt einen Viertel der Kosten, höchstens jedoch CHF 1'000.-- pro Lehrverhältnis. Das Personalamt regelt die Einzelheiten des Gesuchsverfahrens und der Abrechnung.

Personalamt
Berufliche Grundbildung
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Telefon 032 627 20 90
Telefax 032 627 22 65

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