Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Der GAV
Ab dem 25.01.2006 ist der Gesamtarbeitsvertrag GAV (BGS 126.3) in der BGS-konformen Darstellung und auf dem aktuellsten Stand in die bereinigte Gesetzessammlung (BGS) aufgenommen worden und ab sofort hier abrufbar.
Aktuelles
Merkblatt "Überblick administrative Abwicklung Solidaritätsbeiträge/ Krankentaggeldversicherung GAV"
Dieses Merkblatt ist insbesondere für Rechnungsführer in den Gemeinden gedacht. Speziell möchten wir auf die Berechnungsgrundlage für die Krankentaggeldprämien hinweisen. Diese beträgt immer 12 Monatslöhne (exkl. 13. Monatslohn).
Die häufigst gestellten Fragen zum GAV inkl. den Antworten
Sicher werden bei der Umsetzung des GAV Fragen auftreten; Fragen, die Sie gerne beantwortet hätten. Aus diesem Grunde hat das Personalamt unter der Email-Adresse GAV@fd.so.ch eine Plattform einngerichtet, auf welcher Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre Fragen zum GAV zu stellen. Wir werden bestrebt sein, Ihnen die Fragen umgehend und kompetent zu beantworten.
Gleichzeitig werden die häufigst gestellten Fragen inkl. den Antworten hier im Internet festgehalten. Diese Liste wird periodisch ergänzt und aktualisiert.
Version 19.05.2011 (96 K)


