NFA - Neue Zuständigkeiten
Nationales Projekt: Sonderpädagogik-Konkordat
Als eine Folge der NFA haben die Kantone ab dem 1. Januar 2008 die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für die sonderpädagogischen Massnahmen übernommen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK hat deshalb eine neue "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" (Sonderpädagogik-Konkordat) erarbeitet. Link



