Sonderpädagogische Massnahmen
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, welche dem Unterricht im Rahmen des Regelkindergartens oder der Regelschule nicht zu folgen vermögen, haben gemäss §37 ff Volksschulgesetz einen Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen.
Sonderpädagogische Massnahmen werden im Kanton Solothurn von 11 Sonderschulen und Schulheimen, sogenannten Durchführungsstellen (DS), im Bereich Sonderschulung, integrativen sonderpädagogischen Massnahmen (ISM) in der Regelschule, im Bereich Sozialpädagogik und Transport angeboten.
In weiteren Institutionen und Zentren stehen pädagogisch-therapeutische Angebote zur Verfügung, welche ebenfalls im Rahmen der sonderpädagogischen Massnahmen entwicklungsbeeinträchtigte und entwicklungsauffällige Kinder durch individualisierte Fördermassnahmen und Therapien fördern und unterstützen.Das pädagogisch-therapeutische Angebot umfasst: Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie bei Sprachentwicklungsverzögerungen und Sprachgebrechen und Psychomotorik bei Bewegungsstörungen. Die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen werden frühzeitig eingesetzt und werden von Geburt an angeboten.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) klärt den Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen ab. Er stellt einen Bedarfsantrag ans Amt für Volksschule und Kindergarten AVK, Bereich Sonderpädagogik SOP.
Die kantonale Aufsichtsbehörde (AVK SOP) verfügt namens des Departements die sonderpädagogischen Massnahmen.
Die Verfügung erfolgt zeitlich befristet und mit dem Auftrag, die verfügte sonderpädagogische Massnahme vor Ablauf dieser Frist zu überprüfen (in der Regel rund 6 Monate vor Ablauf). Die Überprüfung erfolgt durch die Einreichung bei SOP von sogenannten Berichterstattungsformulare.
Bei Fragen zum Berichterstattungsformular
Kontakt: Eva-Maria Fischli-Hof, eva-maria.fischli@dbk.so.ch
Kontakt Terminvereinbarung: Rita Flury, rita.flury@dbk.so.ch
Folgende Berichterstattungs-Termine für ablaufende Verfügungen (Frist 31.7.2012) sind zu beachten:
November, Dezember 2011
Berichterstattung durch DS „innerkantonale Sonderschulen und Institutionen“ (Koordination erfolgt über Bereich SOP in Zusammenarbeit mit dem SPD):
15. Februar 2012
Berichterstattung durch DS „Ausserkantonale Sonderschule“ (wenn mehr als 10 Solothurner-Kinder/ Jugendliche unterrichtet werden, bitte in Absprache mit SOP Besuchstermin vereinbaren):
15. Februar 2012
Berichterstattung durch Durchführungsstellen (DS) „Privatschule, individualisierte Schulung“, ausser- und innerkantonale:
Detaillierte Informationen zur Speziellen Förderung finden Sie hier.
