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Sonderpädagogische Massnahmen

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, welche dem Unterricht im Rahmen des Regelkindergartens oder der Regelschule nicht zu folgen vermögen, haben gemäss §37 ff Volksschulgesetz einen Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen.

 

Sonderpädagogische Massnahmen werden im Kanton Solothurn von 11 Sonderschulen und Schulheimen, sogenannten Durchführungsstellen (DS), im Bereich Sonderschulung, integrativen sonderpädagogischen Massnahmen (ISM) in der Regelschule, im Bereich Sozialpädagogik und Transport angeboten.

 

In weiteren Institutionen und Zentren stehen pädagogisch-therapeutische Angebote zur Verfügung, welche ebenfalls im Rahmen der sonderpädagogischen Massnahmen entwicklungsbeeinträchtigte und entwicklungsauffällige Kinder durch individualisierte Fördermassnahmen und Therapien fördern und unterstützen.Das pädagogisch-therapeutische Angebot umfasst: Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie bei Sprachentwicklungsverzögerungen und Sprachgebrechen und Psychomotorik bei Bewegungsstörungen. Die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen werden frühzeitig eingesetzt und werden von Geburt an angeboten.

 

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) klärt den Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen ab. Er stellt einen Bedarfsantrag ans Amt für Volksschule und Kindergarten AVK, Bereich Sonderpädagogik SOP.

 

Die kantonale Aufsichtsbehörde (AVK SOP) verfügt namens des Departements die sonderpädagogischen Massnahmen.

 

Die Verfügung erfolgt zeitlich befristet und mit dem Auftrag, die verfügte sonderpädagogische Massnahme vor Ablauf dieser Frist zu überprüfen (in der Regel rund 6 Monate vor Ablauf). Die Überprüfung erfolgt durch die Einreichung bei SOP von sogenannten Berichterstattungsformulare.

 

Bei Fragen zum Berichterstattungsformular

Kontakt: Eva-Maria Fischli-Hof, eva-maria.fischli@dbk.so.ch

Kontakt Terminvereinbarung: Rita Flury, rita.flury@dbk.so.ch

 

Folgende Berichterstattungs-Termine für ablaufende Verfügungen (Frist 31.7.2012) sind zu beachten:

 

November, Dezember 2011

Berichterstattung durch DS „innerkantonale Sonderschulen und Institutionen“  (Koordination erfolgt über Bereich SOP in Zusammenarbeit mit dem SPD):

31. Januar 2012

Berichterstattung durch DS „Schule vor Ort“ (Regelschule):

15. Februar 2012

Berichterstattung durch DS „Ausserkantonale Sonderschule“ (wenn mehr als 10 Solothurner-Kinder/ Jugendliche unterrichtet werden, bitte in Absprache mit SOP Besuchstermin vereinbaren):

15. Februar 2012

Berichterstattung durch Durchführungsstellen (DS) „Privatschule, individualisierte Schulung“, ausser- und innerkantonale:

Hilfreiche Unterlagen

Detaillierte Informationen zur Speziellen Förderung finden Sie hier.

Amt für Volksschule und Kindergarten
St. Urbangasse 73
4509 Solothurn

Telefon 032 627 29 37
Telefax 032 627 28 66

avk@dbk.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 11:30
13:30 - 17:00

Freitag
08:00 - 11:30
13:30 - 16:00