Heilpädagogisches Konzept
Das heilpädagogische Konzept trägt der Tatsache Rechnung, dass der Kanton die entsprechenden Leistungen zu übernehmen hat. Es legt die Entwicklungslinien und den Zeitplan für notwendige Veränderungen im Sonderschulungsbereich fest. Alle Beteiligten wie öffentliche Schulen, private Schulheime und Institutionen, Fachleute und Gemeinden erhalten so einen Orientierungsrahmen für anstehende Entscheidungen. Im Bereich der privaten Sonderschulheime wird analysiert, welche Angebote konzentriert werden können und ob deren heutige geografische Verteilung auch zukünftig sinnvoll ist.
Für die Massnahmen der Sonderschulung werden im Solothurnischen von Bund, Kanton und Gemeinden heute jährlich rund 85 Mio. Franken aufgewendet. Der wegfallende Anteil der IV von rund 40 Mio. Franken wird voll und ganz vom Kanton übernommen. Die Beiträge der Gemeinden und der Eltern bleiben unverändert. Das heilpädagogische Konzept zeigt auch auf, welche Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente zu erarbeiten sind und wie das Wachstum im Bereich der Sonderschulung begrenzt werden kann.



