Weiterführende Arbeitshilfen
Regelkreis der Förderung: Förderstufen §36 Volksschulgesetz
Die Durchführung aller Massnahmen im Bereich der Speziellen Förderung orientiert sich am Regelkreis der Förderung. Das nachfolgende Dokument beschreibt die Abläufe und Phasen innerhalb der einzelnen Förderstufen
Massnahmen der Speziellen Förderung
Eine Zusammenstellung nach Charakter der Massnahme gemäss Projekthandbuch:
Standortgespräch gemäss Laufbahnreglement
Im Standortgespräch bespricht die Klassenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler bzw. der Schülerin die fachlichen Leistungen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.
Schulische Standortgespräche (SSG)
Zur Erhebung des Förderbedarfs wird das Verfahren Schulische Standortgespräche (SSG) der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vom März 2007 verbindlich angewendet. Die Formulare und Dokumente sind Teil der Broschüre „Schulische Standortgespräche" und stehen in elektronischer Form sowohl auf der beigelegten CD als auch auf der Homepage des Volksschulamts des Kantons Zürich (www.vsa.zh.ch) zur Verfügung.
Die Formulare “Verstehen und Planen“ und “Überprüfen der Förderziele“ finden Sie hier.
Falldokumentation/Förderplanung
Die Falldokumentation gibt Auskunft über die Lernvoraussetzungen und das Lernvermögen der Schülerin/des Schülers wie auch über die Massnahmenplanung und deren Umsetzung. Die Förderplanung ist eine schriftliche Feinplanung der Lerrnziele und deren Umsetzung.
Für Massnahmen der Förderstufe 2 und das Triagegespräch mit dem SPD bildet das nachfolgende Formular die Grundlage (verbindliches Dokument).
Verfügung Massnahmen Förderstufe 2
Massnahmen der Förderstufe 2 werden anlässlich des Schulischen Standortgespächs mit den Beteiligten vereinbart und durch die Schullleitung verfügt.
Hier finden Sie zu Ihrer Orientierung zwei Musterverfügungen.
Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule
Die folgenden Dokumente ersetzen ab 1. August 2011 die bisherigen Einschulungsformulare. Es stehen zwei Dossiers zur Verfügung. Die Übertrittsformulare sind verbindlich.



