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Übertrittsverfahren

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I

Das neue Übertrittsverfahren wurde als kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen und den gleichen Instrumenten erarbeitet. Damit sollen wesentliche Forderungen der Reform wie die Beachtung der Chancengerechtigkeit und Vorstellungen zur Funktion und Ausgestaltung der Schultypen sichergestellt werden. Das neue Verfahren ermöglicht zudem eine wirkungsvolle kantonale Steuerung und Qualitätssicherung.
Die Zuweisung zu einem Typ der Sekundarstufe I erfolgt primär auf Grund der Sachkompetenz. Dabei wird die Langzeitbeurteilung (60%) etwas stärker gewichtet als die Resultate der Vergleichsarbeiten (40%). Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.
Das Verfahren soll im Verlaufe der fünften und sechsten Primarklasse allen Beteiligten helfen, jenen Schultyp zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Lernende und Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

Ausgestaltung der 6. Klasse

Die 6. Klasse wird im Hinblick auf die individuelle Förderung und Beratung der Schüler und Schülerinnen teilweise neu ausgestaltet. Für jede Klasse stehen zusätzlich vier subventionierte Lektionen in Form von Teamteachingunterricht zur Verfügung. Schulen, die über ein klassenübergreifendes pädagogisches Konzept verfügen, können diese Lektionen auch für entsprechende Projekte einsetzen.
Ziel ist, dass die Schüler und Schülerinnen eignungsgerecht einem Schultyp der Sekundarschule zugeteilt werden können. Das Wahrnehmen, Einschätzen und Fördern der schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler und Schülerinnen wird durch die neue Ausgestaltung der 6. Klasse unterstützt.

Informationen zu den Leistungstests (OA5 und VA6) finden Sie hier

Amt für Volksschule und Kindergarten
St. Urbangasse 73
4509 Solothurn

Telefon 032 627 29 37
Telefax 032 627 28 66

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