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Ausstellen von Arbeitszeugnissen

Die gesetzliche Grundlage für Arbeitszeugnisse bilden OR 330a und OR 328. Das Arbeitszeugnis muss sich über folgende Kriterien aussprechen:

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Art und Dauer der Anstellung

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Qualifikation der Leistung

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Qualifikation des Verhaltens


Es muss den folgenden Kriterien standhalten können:

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Wahrheit

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Wohlwollen

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Vollständigkeit

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Individualität

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Einheitlichkeit

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Klarheit


Weitere grundsätzliche Informationen unter: www.arbeitszeugnisse.ch

Im Kanton Solothurn ist die Schulkommission Arbeitgeberin von Lehrpersonen. Sie hat bei einem Arbeitszeugnis die oben genannten Bereiche und Kriterien zu erfüllen für ihren Zuständigkeitsbereich, also aus der Perspektive des Organisatorisch-Administrativen. Zum Arbeitszeugnis gehören:

Personalien:

Name, Geburtsdatum und Heimatort

Anstellung:

Zeitdauer und Pensum, Zeitpunkt der Auflösung

Aufgabenfelder:

Beschreibung und wie sie erfüllt worden sind. Für Lehrpersonen können sich die Aufgaben-felder aus dem Dienstauftrag ergeben:


Denkbare Aufgabenfelder:

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Unterricht und Umgang mit den Kindern

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Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schulkommission, den Unterrichtenden der abgebenden und abnehmenden Stufen

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Weiterbildungsaktivitäten

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besondere Bereiche, für die sich jemand engagiert hat

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weitere Funktionen wie zum Beispiel Schulvorsteherin, Schulleitung etc.


Der Kanton Solothurn bekennt sich zu uncodierten Arbeitszeugnissen. Wir empfehlen den Schulkommissionen ebenfalls uncodierte Zeugnisse auszustellen. In diesem Fall ist das Arbeitszeugnis mit einem Vermerk zu kennzeichnen:

Die Gemeinde Musterwil bekennt sich zu uncodierten Arbeitszeugnissen

 

Amt für Volksschule und Kindergarten
St. Urbangasse 73
4509 Solothurn

Telefon 032 627 29 37
Telefax 032 627 28 66

avk@dbk.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 11:30
13:30 - 17:00

Freitag
08:00 - 11:30
13:30 - 16:00