Aktuelles
Neu: Leistungsvereinbarung und Controlling ab 2012/2013
Ab dem Schuljahr 2012/2013 führt der Kanton für die Volksschule Leistungsvereinbarungen ein. Im September und Oktober 2011 führt die Abteilung Schulaufsicht des Amtes für Volksschule und Kindergarten für die kommunalen Aufsichtsbehörden und Schulleitungen Informationsveranstaltungen durch.
Einladung und Anmeldeformular.
Weitere Informationen zu den Leistungsvereinbarungen finden Sie hier.
Erhebung zur obligatorischen Berufseinführung 2011/2012
Die Berufseinführung, als Nahtstelle zwischen Grundausbildung und Weiterbildung begleitet die berufseinsteigenden Lehrpersonen. Das Amt für Volksschule und Kindergarten hat den Auftrag, die Berufseinsteigenden zu erfassen. Mehr
Spezielle Föderung - Umsetzung §36 VSG
Die Spezielle Förderung bietet zukünftig das umfassende begriffliche Dach für Förderangebote und Fördermassnahmen der Regelschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf. Sie umfasst Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung einem Lernrückstand oder einer Verhaltensauffälligkeit.
Den Schulen bietet sich die Möglichkeit, massgebende Teile der pädagogischen und strukturellen Vorgaben der Speziellen Förderung als Versuchsschulen umzusetzen.
Informationen zur Umsetzung finden Sie hier.
fördern und fordern - eine Broschüre zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung
Auf den 1. August 2011 tritt das Laufbahnreglement für die Volksschule in Kraft. Die Broschüre zeigt Möglichkeiten auf zur systematischen Beobachtung und Beurteilung der Leistungen für Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich wurden häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Laufbahnreglement zusammengestellt. Mehr
Geleitete Schulen - gesetzliche Anpassungen
Ende 2010 wird die Einführungsphase der Geleiteten Schule abgeschlossen. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Einführungsphase hat nun der Regierungsrat Änderungen am Volksschulgesetz, an der Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz sowie an der Schulleitungsverordnung beschlossen. Vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrats treten die Änderungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft.



