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Informationen zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Der Kanton leistet Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Eltern, anderer gesetzlich Verpflichteter und des Bewerbers. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der genannten Personen nicht ausreicht.

Offene Fragen - und die Antworten dazu:

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Wer ist stipendienberechtigt?

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Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt?

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Wann erhalte ich Stipendien?

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Beitragshöhe?

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Darlehen?

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Wie muss ich vorgehen, um ein Stipendium zu erhalten?

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Wo erhalte ich weitere Informationen?


Wer ist stipendienberechtigt?


Alle, welche eine stipendienrechtlich anerkannte Ausbildung absolvieren, sofern:

  • bei einer Erstausbildung die Eltern im Kanton Solothurn einen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben (Ausländer benötigen eine Niederlassungsbewilligung oder einen Asylentscheid)

  • sie bei einer Weiterbildung mindestens zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung im Kanton Solothurn wohnhaft sind.

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt?

  • Berufliche Grundbildungen einschliesslich Berufsmaturität gemäss der Berufbildungsgesetzgebung des Bundes und des Kantons;

  • Ausbildungen an Mittelschulen, insbesondere Gymnasien und Fachmittel-schulen;

  • Höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz des Bundes;

  • Diplomstudien an Hochschulen (Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen)


      Für Fortbildungen (Sprachkurse, Computerkurse usw.) sind keine Ausbil-
      dungsbeiträge
möglich.

Wann erhalte ich Stipendien?


Wenn der gesetzlich zumutbare Elternbeitrag und der anrechenbare Eigenerwerb des Gesuchstellers / der Gesuchsstellerin die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht zu decken vermögen.

Beitragshöhe?


Die Stipendien betragen pro Ausbildungsjahr höchstens:

für Ledige,          16'000 Franken

für Verheiratete, 22'000 Franken (zusätzlich 4'000 Franken je Kind)

Darlehen?


Darlehen können gewährt werden, wenn die Stipendien nicht ausreichen oder dem Bewerber aufgrund seiner Verhältnisse keine Stipendien ausgerichtet werden können. Darlehen sind innert 8 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen; davon sind die ersten 4 Jahre zinsfrei.

Wie muss ich vorgehen, um ein Stipendium zu erhalten?


Bei der Stipendienabteilung ein Gesuchsformular beziehen und vollständig ausgefüllt mit den verlangten Unterlagen wiederum abgeben.

Wo erhalte ich weitere Informationen?


Bei der Stipendienabteilung, Franziskanerhof/Barfüssergasse 28, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 29 71. Für persönliche Unterredungen bitte voranmelden.

Departement für Bildung und Kultur
Stipendienabteilung
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4509 Solothurn

Telefon 032 627 29 71
Telefax 032 627 29 89

stipendien@dbk.so.ch