Kirchenwesen
Als Scharnierstelle zwischen Staat und Kirchen erfüllt die Abteilung Kirchenwesen folgende Aufgaben:
- Pflege institutioneller Kontakte zwischen Staat und Kirchen.
- Vermittlung und Herstellung notwendiger Kontakte zwischen Staat und Kirchen
- Jährliche Aussprachen mit der Solothurnischen Interkonfessionellen Konferenz (SIKO)
- Pflege des interkonfessionellen und interreligiösen Dialoges. Bewahrung des Religionsfriedens
- Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Staates gegenüber den Kirchen bzw. Kirchgemeinden
- Festsetzung der Besoldungen des Diözesanbischofs und der drei solothurnischen Domherren
- Führung der Rechnung der zehn Diözesanstände des Bistums Basel.
- Erteilung von Informationen und Auskünften bzw. Weiterleitung von Anfragen an die sachlich zuständigen Stellen
- Rechtliche Prüfungen, Genehmigung der vom staatlichen Recht vorgeschriebenen Reglemente, Genehmigung von Synodestatuten und Kirchenverfassungen



