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Schrift: minus plus

Absenzenregelung


Die Organisation des Absenzen- und Dispensationswesens wird wie folgt festgehalten:

  • Wer dem Unterricht fernbleibt, lässt der Schule innerhalb von 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine Entschuldigung zukommen. Das Formular für Entschuldigungen finden Sie im Internet (www.kbs-so.so.ch) oder in der Ablage bei Zimmer 210. Es wird für jede Absenz vom Unterricht (also auch für den Besuch von überbetrieblichen Kursen) eine Entschuldigung eingereicht. Wer keine oder verspätete Entschuldigungen einreicht, wird gemäss den Weisungen der Berufsschulverordnung verwarnt bzw. gebüsst (Fr. 20.-- pro Lektion).
  • Dispensationen sind dem Rektorat rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, ebenfalls ist die Lehrerin/der Lehrer nach Möglichkeit über die Absenz zu informieren. Voraussehbare Arzt- und Zahnarztbesuche sowie die theoretische und die praktische Autofahrprüfung dürfen nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden.
  • Der Klassenbuchführer oder die Klassenbuchführerin jeder Klasse legt den Lehrpersonen unaufgefordert zu Beginn jeder Lektion das Klassenbuch vor.
  • Die Lehrpersonen notieren im Klassenbuch alle Absenzen und visieren ihren Eintrag.
  • Zweimaliges Zuspätkommen gilt ebenfalls als Absenz und wird mit einer Busse geahndet.
  • Das Sekretariat erfasst alle Absenzen und eingehenden Entschuldigungen und ist für das Mahnwesen zuständig. Es erstellt ebenfalls die Verwarnungen und Bussenverfügungen sowie allfällige Meldungen an Lehrbetriebe und das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

Es ist selbstverständlich, dass sich die Schülerin/der Schüler nach einer Absenz bei der Lehrerin/beim Lehrer oder einer Mitschülerin/einem Mitschüler über den behandelten Stoff informiert.

Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen
Kaufmännische Berufsfachschule Solothurn-Grenchen
Schulhaus Rosengarten
Postfach 514
4501 Solothurn

Telefon 032 627 79 00
Telefax 032 627 79 10

info.kbs@dbk.so.ch