Standortbestimmung Detailhandelsfachleute
Im zweiten Semester findet je eine Standortbestimmung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule statt. Die Berufsfachschule führt die beiden Standortbestimmungen zu einer Gesamtbeurteilung zusammen und spricht auf dieser Grundlage eine der folgenden Empfehlungen aus:
a) Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit dem Recht, Freikurse zu
belegen
b) Fortsetzung der beruflichen Grundbildung
c) Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit Besuch von Stützkursen
d) Fortsetzung und Verlängerung der beruflichen Grundbildung
e) Auflösung des Lehrvertrags und Abschluss eines Lehrvertrags für die
2-jährige berufliche Grundbildung Detailhandelsassistentin /
Detailhandelsassistent
f) Auflösung des Lehrvertrags
Die Kaufmännische Berufsfachschule teilt die Empfehlung der lernenden Person, dem Lehrbetrieb und dem Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) mit.
Die Parteien des Lehrvertrags entscheiden über den weiteren Verlauf der beruflichen Grundbildung. Eine Verlängerung nach Buchstabe d oder ein Lehrvertrag nach Buchstabe e ist vom ABMH zu genehmigen. Die Auflösung nach Buchstaben e und f ist durch den Lehrbetrieb dem ABMH zu melden.



