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Abteilung Allgemeine Bildung


Die Abteilung Allgemeine Bildung gliedert sich in die Bereiche Allgemeinbildung, Förderpädagogik und Sport


Allgemeinbildung

Die rechtliche Grundlage für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) bildet das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) inklusive der Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung VMAB. Ein Schullehrplan, der auf dem gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan Allgemeinbildung aufbaut, trägt dem raschen Wandel in der Gesellschaft Rechnung.

Der allgemein bildende Unterricht orientiert sich an der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Berufslernenden als junge Erwachsene und gliedert sich in die zwei Lernbereiche Gesellschaft und Sprache und Kommunikation.

Je nach Ausbildungsdauer werden im Lernbereich Gesellschaft 7 bis 9 Themen bearbeitet, die unter verschiedenen Aspekten angegangen werden. Aspekte sind wissenschaftlich unterlegte Sichtweisen (Ethik, Kultur, Technik, Identität/Sozialisation, Ökologie, Wirtschaft, Politik, Recht) auf ein und dasselbe Thema.

Der Lernbereich Sprache und Kommunikation stellt das gesteuerte Sprachlernen in den Mittelpunkt. Mittels gezielter und systematischer Sprachförderung werden rezeptive Sprachkompetenz (verstehen), die produktive Sprachkompetenz (sprechen und schreiben), sowie die normative Sprachkompetenz (Regeln) in der verbalen und nonverbalen Kommunikation gefördert und entwickelt.

Die Vernetzung der beiden Lernbereiche ermöglicht einerseits Aufbau von Wissen und Können, andererseits werden Handlungskompetenzen gezielt gefördert.

Per Schuljahr 2009/2010 wird nach dem neuen kantonal geltenden Lehrplan unterrichtet; er gilt einlaufend:


Lehrpläne gültig für Ausbildungen mit Beginn August 2008 und früher

Kurzbeschriebe zum ABU-Qualifikationsverfahren


Das Qualifikationsverfahren im allgemein bildenden Unterricht ABU

Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

3- und 4-jährige berufliche Grundbildung:
1. Erfahrungsnote
2. Vertiefungsarbeit
3. Schlussprüfung

2-jährige berufliche Grundbildung:
1. Erfahrungsnote
2. Vertiefungsarbeit

Erfahrungsnote

Die Erfahrungsnote entspricht dem Durchschnitt der Semesternoten aus 3, 5, resp. 7 Semestern.
Pro Semester werden je mind. 3 Noten im Lernbereich Gesellschaft und im Lernbereich Sprache und Kommunikation gesetzt. (Im 2. letzten Semester entfällt die Notengebung aufgrund der Vertiefungsarbeit.)

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit wird im 2. letzten Semester erarbeitet.
In der Vertiefungsarbeit wenden die Lernenden die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen an.
Bewertet werden der Prozess der Erarbeitung, das Produkt und die Präsentation der Vertiefungsarbeit.
Reicht eine lernende Person keine Vertiefungsarbeit ein, so wird sie nicht zur Schlussprüfung zugelassen.

Schlussprüfung

Die Schlussprüfung findet im letzten Semester statt.
Sie stellt fest, ob die konkretisierten Bildungsziele des Schullehrplans erreicht wurden.
Bleibt eine lernende Person der Schlussprüfung ohne begründete Entschuldigung fern oder ist sie nicht zur Prüfung zugelassen, so erfüllt sie die für den Abschluss der beruflichen Grundbildung vorausgesetzte Qualifikation in der Allgemeinbildung nicht und muss diesen Qualifikationsbereich wiederholen.

Abschlussnote

Die Abschlussnote für den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den Noten für die Teilbereiche. Ihr Anteil an der Gesamtnote des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder des Berufsattests beträgt mindestens 20 Prozent.

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