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Kann ich einen Untersuchungshäftling besuchen?


Ja, mit einer Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft. Ein Besuch darf aber den Untersuchungszweck nicht gefährden und ist nur im Rahmen der Anstaltsordnung und nur in Absprache mit der Gefängnisverwaltung möglich.

 

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Staatsanwaltschaft
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