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Kann ich eine Begleitperson zur Befragung als Beschuldigte/r bei der Staatsanwaltschaft mitnehmen?

Sie dürfen in jedem Stadium des Verfahrens eine/n Verteidiger/in beiziehen. Die Verteidigung von beschuldigten Personen ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Verfahrensleitung entscheidet aufgrund der Umstände im Einzelfall, ob andere Begleitpersonen der Befragung beiwohnen dürfen. Es empfiehlt sich daher, bei der Staatsanwaltschaft vorher anzufragen.

 

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Staatsanwaltschaft
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
Postfach 157
4502 Solothurn

Telefon 032 627 60 30

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