Sitemap |  Impressum |  Rechtliches
Schrift: minus plus

Habe ich als Zeuge/Zeugin einen Anspruch auf Akteneinsicht?

Grundsätzlich nicht. Ein Akteneinsichtsrecht besteht allenfalls, wenn Sie als Zeuge/Zeugin gleichzeitig Geschädigte/r sind und im Strafpunkt Antrag stellen oder einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen.

 

zurück zu den Fragen

Staatsanwaltschaft
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
Postfach 157
4502 Solothurn

Telefon 032 627 60 30

Standort