Habe ich als Zeuge/Zeugin einen Anspruch auf Akteneinsicht?
Grundsätzlich nicht. Ein Akteneinsichtsrecht besteht allenfalls, wenn Sie als Zeuge/Zeugin gleichzeitig Geschädigte/r sind und im Strafpunkt Antrag stellen oder einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen.
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