Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Von Beschuldigten
Ich bin von der Staatsanwaltschaft zur Befragung als Beschuldigte/r vorgeladen worden. Was bedeutet das?
Muss ich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Befragung als Beschuldigte/r Folge leisten?
Ich wurde bereits von der Polizei befragt. Weshalb werde ich von der Staatsanwaltschaft nochmals befragt?
Muss ich zur Befragung als Beschuldigte/r bei der Staatsanwaltschaft etwas mitnehmen?
Kann ich eine Begleitperson zur Befragung als Beschuldigte/r bei der Staatsanwaltschaft mitnehmen?
Habe ich Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt?
Wie finde ich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht?
Was ist ein Strafbefehl?
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Von Zeugen und Geschädigten
Wo und in welcher Form kann ich Strafanzeige einreichen?
Muss ich eine mir bekannt gewordene Straftat anzeigen?
Muss ich für eine Strafanzeige etwas bezahlen?
Habe ich ein Recht auf eine Anwältin oder einen Anwalt?
Wie finde ich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Habe ich als geschädigte Person Anspruch auf Akteneinsicht?
Ich bin von der Staatsanwaltschaft als Zeuge/Zeugin vorgeladen worden. Werden mir meine Aufwendungen ersetzt?
Muss ich als Zeuge/Zeugin aussagen?
Darf ich zur Befragung als Zeuge/Zeugin bei der Staatsanwaltschaft eine Begleitperson mitnehmen?
Habe ich als Zeuge/Zeugin einen Anspruch auf Akteneinsicht?
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Von Angehörigen und Bekannten
Werde ich als Angehörige/r oder Bekannte/r über den Inhalt eines Strafverfahrens informiert?
Wie finde ich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Habe ich als Angehörige/r oder Bekannte/r einen Anspruch auf Akteneinsicht?
Kann ich einen Untersuchungshäftling besuchen?
Kann ich einem Untersuchungshäftling schreiben?
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