Zoneneinteilung Notfallplanung KKW
Die Grundsätze der Zoneneinteilung sind in der eidgenössischen Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung; 28.11.1983, SR 732.33) festgelegt. Darüber hinaus gehende Konkretisierungen befinden sich im eidgenössischen „Konzept für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen“ (KomABC 2006-03-D, www.komabc.ch).
Jedes Kernkraftwerk (KKW) ist von drei Zonen umgeben. In den Zonen 1 und 2 kann bei einem Unfall im entsprechenden KKW für die Bevölkerung eine Gefahr entstehen, welche rasche Schutzmassnahmen erfordert.
Zone 1: Die Zone 1 umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 3-5 km
Zone 2: Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 km. Die Zone 2 ist in 6 Gefahrensektoren von je 120° eingeteilt.
Zone 3: Das übrige Gebiet der Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet.
Die Zonen- und Sektorgrenzen fallen mit den Gemeindegrenzen zusammen.
Auf der Karte eingefärbt sind sämtliche Gemeinden der Zonen 1 und 2 des KKW Gösgen sowie solche der Zone 2 des KKW Mühleberg. Mithilfe des Informationsbuttons kann zudem die Sektorzugehörigkeit der jeweiligen Gemeinde (Zone 2) abgefragt werden.
Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Katastrophenvorsorge im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Susanne Widmer: 032 627 95 64, Susanne.Widmer@vd.so.ch).


