Richtplankarte
Der Richtplan 2000 ist ein Arbeits- und Führungsinstrument für alle Staatsebenen. Er macht verbindliche Aussagen für die Behörden des Bundes, des Kantons und der Gemeinden bei ihrem raumrelevanten Handeln.
Die kantonale Richtplanung enthält (auf einer Karte) örtliche Angaben, weil nicht jede Nutzung überall möglich ist: Wo soll die Erholungsnutzung intensiviert und konzentriert werden, wo befinden sich Wirtschaftsgebiete, welche von den Rahmenbedingungen her die besten Entwicklungschancen haben (Arbeitsplatzgebiete von überörtlicher Bedeutung), wo befinden sich die Gebiete zur Ver- und Entsorgung. Er macht aber auch Aussagen (Text), wie diese Chancen am besten genutzt werden, z.B. durch bessere Erschliessung und Abstimmung der Nutzung. Die kantonale Richtplanung macht Vorgaben, wie (und wo) die Erschliessung mittels öffentlichem Verkehr gefördert wird oder mit unseren begrenzten Rohstoffreserven umzugehen ist. Kurzum: er deckt sämtliche Bereiche unseres Lebens ab, welche sich auf unseren Lebensraum auswirken können.
Der kantonale Richtplan setzt sich wie folgt zusammen:
- Richtplan-Karte
- Richtplan-Text
- Erläuterungsbericht
Die Karte zeigt die Ausgangslage des Kantons Solothurn, die räumlich lokalisierbaren Projekte und die kartographisch darstellbaren Richtplaninhalte.
Im Text werden die für die Behörden verbindlichen Beschlüsse in den Bereichen Siedlung und Wirtschaft (SW), Landschaft und Erholung (LE), Transporte und Verkehr (TV) sowie Versorgung und Entsorgung (VE) dargestellt und farblich hervorgehoben.
Im Erläuterungsbericht sind die weiterführenden Informationen, die zu den Schlussfolgerungen im Richtplan-Text geführt haben, enthalten. Damit wird der Planungsvorgang nachvollziehbar gemacht. Der Erläuterungsbericht liegt vorerst nur in schriftlicher Form vor. Er wird später aufgeschaltet.
Der kantonale Richtplan ist eine Momentaufnahme. Er wird jährlich angepasst (aktuell auf das jeweilige Jahresende des Vorjahres). Die kantonale Richtplanung ist deshalb nie abgeschlossen, sondern ein ständiger Prozess. Der Richtplan soll den Behörden bei ihrer täglichen Arbeit eine Hilfe und für die Wirtschaft und Investoren eine wirksame Unterstützung sein für ihre Standortevaluation und Projektierung.
Weitere Auskünfte sind beim Amt für Raumplanung, Abteilung Grundlagen / Richtplanung erhältlich (032 627 25 74) oder unter http://www.arp.so.ch abrufbar.
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