Inventarplan Wanderwege

Im Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) ist geregelt, dass die Kantone dafür besorgt sind, bestehende und vorgesehene Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen festzuhalten (Art. 4). Der Kanton Solothurn setzt diesen Plan im kantonalen Richtplan 2000 im Beschluss TV-7.2.1 wie folgt fest: „Der Kanton legt den Inventarplan Wanderwege als Grundlagenplan fest und sorgt für die laufende Nachführung.“ Dieser Plan über das gesamte Kantonsgebiet bildet die Grundlage für die Wanderwegplanung im Kanton Solothurn. Für die Markierung und den Unterhalt der Wanderwege ist im Auftrag des Kantons der Verein Solothurner Wanderwege zuständig.

Auskünfte und weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Fuss- und Wanderwege des Amts für Raumplanung.

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