Jugendanwaltschaft



Die Jugendanwaltschaft ist eine Amtsstelle des Justiz- und Baudepartements des Kantons Solothurn. Sie ist zuständig für die Ermittlungen und Durchführung von Strafverfahren bei Jugendlichen.


Im Kanton Solothurn hat die Jugendanwaltschaft im Einzelnen folgende Aufgaben:

Eine der Hauptaufgaben der Jugendanwaltschaft ist die Untersuchung von strafbaren Handlungen, die von Jugendlichen im Alter von 10 - 18 Jahren begangen werden.

Die Mitarbeiter/-innen im Untersuchungsbereich der Juga sind Verfahrensleiter/-innen von Strafverfahren und führen die Einvernahmen von Geschädigten, Zeugen und Angeschuldigten durch.

Bei der Befragung von Jugendlichen, die gegen Gesetze verstossen haben, wird ein besonderes Gewicht auf den Präventionsaspekt und die Deliktbearbeitung gelegt.

In Fällen, in welchen eine erhöhte Rückfallgefahr gegeben sein kann,  werden die Sozialarbeiter/-innen mit einer Persönlichkeitsabklärung beauftragt. Dabei wird versucht, die Hintergründe der Situation, die die Jugendlichen zu ihrer Tat veranlasst haben, zu erfassen.

Die Persönlichkeitsabklärung findet unter Einbezug des sozialen Bezugsnetzes (Eltern, Geschwister, Lehrpersonen, Lehrmeister, andern Fachpersonen) statt und bildet eine Entscheidungsgrundlage für den Jugendanwalt / die Jugendanwältin.

Die meisten Delikte, die von Jugendlichen begangen werden, können vom Jugendanwalt als Einzelrichter beurteilt werden.

In jenen Fällen, in denen im Jugendstrafrecht ein Freiheitsentzug von drei Monaten und mehr oder eine definitive Unterbringung beantragt wird, übernimmt der Jugendanwalt die Funktion eines Jugendstaatsanwaltes. In diesen Fällen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht.

Für den Vollzug sämtlicher Strafen und Schutzmassnahmen, die Jugendliche betreffen, ist ebenfalls die Jugendanwaltschaft zuständig.

Im Auftrag des Jugendanwaltes / der Jugendanwältin unterstützen und begleiten die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes der Jugendanwalt-schaft die Kinder und Jugendlichen in ihrer Strafe / Massnahme. Dazu gehört auch die Beratung und Unterstützung der Sozialpädagog/-innen der verschiedenen Institutionen oder Kriseninterventionen.

Die Jugendanwaltschaft initiiert und realisiert auf der Basis des Jugendstrafrechts und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen verschiedene Projekte (z.B. das Jungentraining FJT oder den Suchtpräventionskurs).