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Jugendanwälte


Die drei Jugendanwält/-innen der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn

  • prüfen die eingehenden Strafanzeigen gegen Jugendliche, in welchen es um Verbrechen, Vergehen oder schwere Übertretungen geht, und entcheiden darüber, ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird
     
  • lassen durch die Polizei ergänzende Ermittlungen durchführen, wenn zu wenig klar ist, um was für einen Straftatbestand es geht und wer als Täter in Frage kommt

  • laden die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern vor und klären in der Einvernahme den Tatablauf, die Beweggründe zur Tat und die persönliche Situation der Jugendlichen ab

  • ordnen je nach Situation weitere Beweiserhebungen (z.B. Zeugenbefragungen oder Konfrontations-Einvernahmen) an

  • ordnen falls notwendig im Rahmen der Stafuntersuchung Zwangsmassnahmen (Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, etc.) oder vorzeitige Fremdplatzierungen (z.B. für eine stationäre Beobachtung und Abklärung) an

  • geben in denjenigen Fällen, in denen nicht klar ist, ob eine Strafe und/oder eine Massnahme angemessen ist, einen Abklärungsauftrag an den Sozialdienst der Jugendanwaltschaft

  • entscheiden nach der Vornahme der Befragungen und der allfälligen Abnahme weiterer Beweise darüber, ob das Untersuchungsverfahren mit einer Einstellung oder einer Strafe und/oder Massnahme abgeschlossen wird

  •  sprechen in den allermeisten Fällen mittels einer Strafverfügung selber eine Massnahme und/oder Strafe aus

  • überweisen Strafverfahren, in welchen ein Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten oder eine Unterbringung von Jugendlichen auf unbestimte Zeit in Frage kommt, dem kantonalen Jugendgericht zur Beurteilung

  • überweisen Strafverfahren, in welchen die Betroffenen mit der Strafverfügung des Jugendanwaltes nicht einverstanden sind, dem Jugendgerichtspräsidenten zur Beurteilung

  • ordnen den Vollzug von unbedingten Freiheitsentzügen und von ambulanten und stationären Massnahmen an

  • begleiten zusammen mit dem Sozialdienst der Jugendanwaltschaft im Rahmen der gegenseitigen Kompetenzen die ambulanten und stationären Massnahmen

  • entscheiden über die bedingte vorzeitige Entlassung aus einem Freiheitsentzug und über die Entlassung aus einer Massnahme

Jugendanwaltschaft
Amthaus 2
4502 Solothurn

Telefon 032 627 27 55
Telefax 032 627 21 60

Standort

Der Begriff" Jugendanwaltschaft" kann etwas verwirren. Bei der Jugendanwaltschaft (Juga) handelt es sich nicht im klassischen Sinne um eine "Anwaltschaft" für Jugendliche. Die Juga setzt sich aber mit allen ihren Mitteln dafür ein, dass Minderjährige so weit als möglich gewaltfrei aufwachsen können.