Jugendanwälte
Die drei Jugendanwält/-innen der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn
- prüfen die eingehenden Strafanzeigen gegen Jugendliche, in welchen es um Verbrechen, Vergehen oder schwere Übertretungen geht, und entcheiden darüber, ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird
- lassen durch die Polizei ergänzende Ermittlungen durchführen, wenn zu wenig klar ist, um was für einen Straftatbestand es geht und wer als Täter in Frage kommt
- laden die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern vor und klären in der Einvernahme den Tatablauf, die Beweggründe zur Tat und die persönliche Situation der Jugendlichen ab
- ordnen je nach Situation weitere Beweiserhebungen (z.B. Zeugenbefragungen oder Konfrontations-Einvernahmen) an
- ordnen falls notwendig im Rahmen der Stafuntersuchung Zwangsmassnahmen (Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, etc.) oder vorzeitige Fremdplatzierungen (z.B. für eine stationäre Beobachtung und Abklärung) an
- geben in denjenigen Fällen, in denen nicht klar ist, ob eine Strafe und/oder eine Massnahme angemessen ist, einen Abklärungsauftrag an den Sozialdienst der Jugendanwaltschaft
- entscheiden nach der Vornahme der Befragungen und der allfälligen Abnahme weiterer Beweise darüber, ob das Untersuchungsverfahren mit einer Einstellung oder einer Strafe und/oder Massnahme abgeschlossen wird
- sprechen in den allermeisten Fällen mittels einer Strafverfügung selber eine Massnahme und/oder Strafe aus
- überweisen Strafverfahren, in welchen ein Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten oder eine Unterbringung von Jugendlichen auf unbestimte Zeit in Frage kommt, dem kantonalen Jugendgericht zur Beurteilung
- überweisen Strafverfahren, in welchen die Betroffenen mit der Strafverfügung des Jugendanwaltes nicht einverstanden sind, dem Jugendgerichtspräsidenten zur Beurteilung
- ordnen den Vollzug von unbedingten Freiheitsentzügen und von ambulanten und stationären Massnahmen an
- begleiten zusammen mit dem Sozialdienst der Jugendanwaltschaft im Rahmen der gegenseitigen Kompetenzen die ambulanten und stationären Massnahmen
- entscheiden über die bedingte vorzeitige Entlassung aus einem Freiheitsentzug und über die Entlassung aus einer Massnahme



