Jugend und Gewalt
Null Toleranz gegenüber Jugendgewalt
Der Begriff Jugendgewalt hat in den letzten Jahren sehr an Aktualität gewonnen. Zeitungen und Medien berichten fast täglich darüber. Bei Gewaltdelikten, die von Jugendlichen ausgeführt wurden, ist die öffentliche Sensibilität stark erhöht.
Unter Jugendgewalt verstehen wir Bedrohungen, Tätlichkeiten, Körperverletzungen und mutwillige Sachbeschädigungen von oder unter Jugendlichen.
Statistisch ist die Täterschaft vorwiegend männlich, hat meist eine schlechte Schulbildung und eine schwierige berufliche Perspektive (siehe Fallstatistik).
Eine schwierige Jugend oder ein schlechter Selbstwert geben jedoch noch lange kein Recht, seine Probleme mit den Fäusten zu lösen.
Erst mit einer Anzeige bei der Polizei kann sich die Jungendanwaltschaft mit dem Bereich Jugendgewalt befassen. Wer beim Thema Jugendgewalt keine Anzeige erstattet, wegsieht und nur die "Faust im Sack" macht, schont in erster Linie den Täter. Für eine Anzeige muss man den Täter nicht namentlich kennen.
- Bei körperlichen Delikten mit Verletzungen ist der Hausarzt aufzusuchen.
- Bei Sachbeschädigungen muss von der Polizei ein Schadensprotokoll aufgenommen werden.
- Bei Bedrohungen sind sich allfällige Zeugen zu merken.
Mit der Anzeige erhalten die Geschädigten auch die notwendigen Informationen zum Opferhilfegesetz (siehe www.so.ch/departemente/inneres/soziale-sicherheit/themen/problemlagen/opfer) und eine Geschädigteninformation der Jugendanwaltschaft
Nach Eingang der Anzeige wird der Jugendliche von der Jugendanwaltschaft vorgeladen. Erscheint er nicht, wird er polizeilich vorgeführt.
In einer Einvernahme mit dem Jugendanwalt/der Jugendanwältin muss er bezüglich Tatverlauf Stellung beziehen. In einem Protokoll werden seine Aussagen festgehalten.
Ist eine Einsicht und Reue des Täters spürbar, wird mit dem Jugendlichen meistens ambulant weiter gearbeitet.
Dies kann im Einzelsetting, z.B. innerhalb einer Bewährungshilfe, die sich über mehrere Monate erstreckt, geschehen. Meistens bilden wir jedoch aus verschiedenen Tätern eine "Tätergruppe", bearbeiten mit externen Fachkräften konfrontativ das Thema und üben andere, gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten ein (siehe FJT).



