Strassenlärm Kantonsstrassen
Seit Inkrafttreten der Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) müssen bestehende Strassenzüge, welche durch ihren Fahrzeugverkehr wesentlich zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte beitragen, lärmtechnisch saniert werden.
Als rechtliche Grundlagen dienen das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), die Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) sowie die Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO).
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne behilflich.
Ansprechperson:
Rolf Müller, Leiter Lärm-/Schallschutz
Tel. 032 627 27 59
Fax 032 627 76 94
E-Mail: rolf.mueller@bd.so.ch



