Lärmschutz Bahnlärm
Mit dem Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000 ist der Vollzug geregelt.
Für die Plangenehmigung sowie den Bau der Lärmsanierungsmassnahmen ist der Bund (BAV) zuständig.
Für den Vollzug der Schallschutzmassnahmen an den Gebäuden ist der jeweilige Kanton (im Kanton Solothurn das Amt für Verkehr und Tiefbau) zuständig.
Der Bund stellt Prioritätsstufen und Sanierungshorizonte für die jeweiligen Streckenabschnitte auf. In erster Priorität werden die Huke-Pack Korridore Gotthard und Lötschberg saniert. Als Sanierungshorizont für den Bahnlärm wird das Jahr 2015 definiert.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne behilflich.
Ansprechpersonen:
Rolf Müller (Zuständig für den Vollzug der Schallschutzmassnahmen)
Tel. 032 627 27 59
Fax 032 627 76 94
E-Mail: rolf.mueller@bd.so.ch
Rolf Allemann (Zuständig für das Planauflageverfahren)
Tel. 032 627 25 57
Fax 032 627 76 94
E-Mail: rolf.allemann@bd.so.ch



