Lärmkataster
Das Amt für Verkehr und Tiefbau hat als Anlagehalter (bei den Kantonsstrassen) die Aufgabe bei den Strassenzügen, welche Lärmgrenzwertüberschreitungen vermuten lassen, sogenannte Lärmbelastungskataster zu erstellen und diese periodisch zu überprüfen und zu berichtigen.
Die Lärmkataster beinhalten gebäude- und parzellenscharf die berechneten oder gemessenen Lärmbelastungen.
Der Lärmbelastungskataster ist die Grundlage zur Beurteilung der Sanierungspflicht, zur Erstellung von Sanierungsprogrammen (gemäss Art. 19 LSV) sowie für die Beurteilung von Baugesuchen.
Als rechtliche Grundlagen dienen das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), die Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) sowie die Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO).
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne behilflich.
Ansprechperson:
Rolf Müller, Leiter Lärm-/Schallschutz
Tel. 032 627 27 59
Fax 032 627 76 94
E-Mail: rolf.mueller@bd.so.ch



