Lärm-/Schallschutz
Das Amt für Verkehr und Tiefbau befasst sich mit dem Vollzug der Lärmsanierung entlang der Kantonsstrassen. Die Bevölkerung des Kantons Solothurn ist vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) müssen Strassenzüge mit Lärmgrenzwertüberschreitungen soweit lärmtechnisch saniert werden wie dies technisch und beitrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
Bei Bahnanlagen sind die Bahneigentümer mit der Lärmsanierung vom Bundesamt für Verkehr beauftragt. Die jeweiligen Bahnbetreiber führen die Plangenehmigungsverfahren sowie die Ausführung der Lärmsanierungsmassnahmen durch. Einzig die Ausführung (exkl. Plangenehmigungsverfahren) von Schallschutzmassnahmen an Gebäuden (Einbau von Schallschutzfenstern) werden durch das Amt für Verkehr und Tiefbau durchgeführt.
Das Amt für Verkehr und Tiefbau befasst sich auch mit der Sanierung der eigenen Strassenanlagen, welche mit Erschütterungen und Körperschall übermässig belastet sind. Da eine Verordnung über die Einwirkungen von Erschütterungen auf den Menschen fehlt (ist in Vorbereitung) werden Erschütterungen und Körperschall zurzeit in der Schweiz direkt auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes beurteilt.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne behilflich.
Ansprechperson:
Rolf Müller, Leiter Lärm-/Schallschutz
Tel. 032 627 27 59
Fax 032 627 76 94
E-Mail: rolf.mueller@bd.so.ch



