Schulen
Nachfolgend finden die Schulträger Informationen und Dokumente zur Abgeltung der Kosten ihrer Volksschul- und Kindergartentransporte durch den Kanton.
Anlaufstelle zum Thema Schülertransporte für die Eltern sind die Schulträger, welche für die Organisation und Durchführung der Transporte verantwortlich zeichnen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Schülertransportverordnung
Schülertransport
Die Schülertransportkosten der Schulträger werden durch den Kanton aufgrund eines Schülertransportkonzepts abgegolten. Detaillierte Informationen zur Konzepterarbeitung im Schuljahr 2012/2013 finden Sie im Informationsbrief an die Schulträger sowie im Leitfaden vom Oktober 2011:
Informationsbrief (150 K)
Leitfaden (98 K)
Diejenigen Schulträger, die Ihre Schülertransportkosten 2012/2013 erstmals beim Kanton geltend machen wollen, müssen bis zum 31. Januar 2012 folgende Formulare einreichen:
Formular A. Administration (60 K)
Formular B. Grundlagen (87 K)
Je nach Transportmittel sind bis zum 31. August 2012 eines oder mehrere der folgenden Formulare einzureichen:
Formular C. ÖV (82 K)
Formular D. Schulbus < 3.5t (88 K)
Formular E. Schulbus > 3.5t (85 K)
Formular F. PW/Mofa (87 K)
Diejenigen Schulträger, die für das Schuljahr 2011/2012 über ein genehmigtes Schülertransportkonzept verfügen und ihre Schülertransportkosten 2012/2013 wiederum geltend machen wollen, müssen auf der Basis des bestehenden Konzepts bis zum 31. Januar 2012 die aktualisierten Grundlageninformationen und bis zum 31. August 2012 die aktualisierten Detailinformationen einreichen.
Kilometerbezogene Pauschalansätze
Für die Abgeltung von Transportkosten von Kleinbussen bis 3.5 Tonnen, Taxis, Personenwagen, Rollern und Motorfahrrädern hat der Regierungsrat einheitliche kilometerbezogene Pauschalansätze festgelegt. Der folgende Regierungsratsbeschluss gibt Auskunft darüber:
Regierungsratsbeschluss Nr. 2010/2377 vom 14. Dezember 2010

