Kostenbeteiligung


 

Der Bund beteiligt sich an den ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs. Hierbei übernimmt er 43 % der Abgeltungen bis zum Erreichen der Kantonsquote (maximaler Betrag des Bundes). Bestellt der Kanton Solothurn Leistungen im Regionalverkehr über die Kantonsquote hinaus, beteiligt sich der Bund nicht an den entsprechenden Abgeltungen.

Abgeltungen für Linien des Ortsverkehrs werden vom Bund nicht mitfinanziert, sondern müssen vom Kanton und den Gemeinden übernommen werden.

Die Verteilung der Kosten des öV auf Kanton und Gemeinden erfolgt gemäss der Kostenverteilverordnung. Seit der Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 1. Juli 2009 beträgt der Gemeindeanteil 37 %.

Für die Kostenbeteiligung der Gemeinden an den Tarifverbundsbeiträgen und an die Investitionshilfen für die Transportunternehmungen gilt der gleiche Verteilschlüssel.

Die den Einwohnergemeinden verbleibenden Kosten werden gemäss Solidaritätsprinzip zu 2/7 nach Einwohnern und zu 5/7 nach dem Angebot verteilt. Gemeinden, deren Pro-Kopf-Belastung mit öV-Kosten das 1,5-fache des kantonalen Durchschnitts übersteigt, werden zusätzlich entlastet.