Leitsätze
Auftrag und Ziel
Eine politische Zielsetzung des Regierungsrates für die Amtsperiode 2005 - 2009 lautet: "Wir wollen unsere Lebensgrundlagen erhalten und ein attraktiver Wohnkanton für unsere Bevölkerung sein." Daraus leitet sich für unsere Tätigkeit das folgende übergeordnete Ziel ab:
"Das Amt für Umwelt stellt durch den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sicher, dass die Umwelt der heutigen und der nachfolgenden Generationen lebenswert erhalten bleibt. Es sorgt für den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Umwelteinflüssen."
Handlungsfelder und Leitlinien
Umweltbeobachtung und die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen bilden die Basis unserer weiteren Tätigkeiten. Die Durchsetzung von Umweltauflagen, die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen sowie die Sicherstellung von Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgen unter Berücksichtigung unserer übergeordneten Ziele. Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das heisst die Berücksichtigung der Bedürfnisse heutiger und künftiger Generationen ist Leitlinie unseres Handelns.
Selbstverständnis
Die Umweltpolitik befindet sich in einem Wandel. Statt neuer Gebote und Verbote verlangt die Umweltgesetzgebung vermehrt Kooperation. Staatliche Beiträge werden zunehmend ersetzt durch Eigenverantwortung und die Anwendung des Verursacherprinzips. Diese Entwicklungen verändern auch das Selbstverständnis des Amtes für Umwelt. Wir informieren und beraten Sie in Umweltfragen. Wir koordinieren und bearbeiten Ihre Anfragen, Bewilligungen oder Gesuche und entscheiden effizient und umfassend. Kurz, wir sind Ihre Partnerinnen und Partner bei Umweltfragen.



