Umweltrelevante Bewilligungsverfahren
Jedes Bauvorhaben muss neben anderen gesetzlichen Bestimmungen auch die Umweltvorschriften einhalten. Die Erteilung der entsprechenden (Neben-)Bewilligungen erfolgt in der Regel koordiniert mit der Baubewilligung. Grössere Vorhaben werden in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Gestaltungsplan mit Genehmigung durch den Regierungsrat, 2. Stufe: Baubewilligung) geprüft und bewilligt. Bezüglich der Umweltauswirkungen bedeutende Vorhaben unterstehen zudem der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Abbau, Deponie, Abfallbewirtschaftung, Altlasten
- Abbau von Steinen, Kies, Erden (Abbaubewilligung)
- Errichtung und Betrieb einer Deponie (Deponiebewilligung)
- Kompostieranlagen
- Entsorgung von Bauabfällen
- Ablagerung von Abfällen in einer Deponie
- Verbrennen von Sonderabfällen
- Bauen auf belasteten Standorten
Beeinflussung und Nutzung des Grundwassers
- Einbauten ins Grundwasser und Grundwasserabsenkungen
- Sondierbohrungen, Pumpversuche, Erdwärmenutzung, Wärmepumpen
- Bauen in Grundwasserschutzzonen
- Grundwassernutzung (Konzession)
- Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser (Meteorwasser)
Beeinflussung und Nutzung der Oberflächengewässer
- Wasserkraftnutzung (Konzession)
- Wasserentnahme aus Oberflächengewässern (Konzession)
- Einleiten von (Ab)Wasser in Oberflächengewässer
- Über- oder Unterqueren von Gewässern mit Leitungen etc.
- Bauen innerhalb Gewässerabstand (Näherbau, Ausnahmebewilligung)
Lagerung und Umschlag von gefährlichen Stoffen
- Störfallvorsorge; Kurzbericht und Risikoermittlung
- Tankanlagen (ab 450 l Meldepflicht; ab 2000 l Bewilligungspflicht)
- Verkehr mit Giften, Abgabe Giftbuch (Giftbewilligung)
- Verwendung von Giften (Fachbewilligung)



