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Umweltrelevante Bewilligungsverfahren


Jedes Bauvorhaben muss neben anderen gesetzlichen Bestimmungen auch die Umweltvorschriften einhalten. Die Erteilung der entsprechenden (Neben-)Bewilligungen erfolgt in der Regel koordiniert mit der Baubewilligung. Grössere Vorhaben werden in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Gestaltungsplan mit Genehmigung durch den Regierungsrat, 2. Stufe: Baubewilligung) geprüft und bewilligt. Bezüglich der Umweltauswirkungen bedeutende Vorhaben unterstehen zudem der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Abbau, Deponie, Abfallbewirtschaftung, Altlasten  

  •   Abbau von Steinen, Kies, Erden (Abbaubewilligung)
  •   Errichtung und Betrieb einer Deponie (Deponiebewilligung)
  •   Kompostieranlagen
  •   Entsorgung von Bauabfällen
  •   Ablagerung von Abfällen in einer Deponie
  •   Verbrennen von Sonderabfällen
  •   Bauen auf belasteten Standorten

Beeinflussung und Nutzung des Grundwassers

Beeinflussung und Nutzung der Oberflächengewässer

  •   Wasserkraftnutzung (Konzession)
  •   Wasserentnahme aus Oberflächengewässern (Konzession)
  •   Einleiten von (Ab)Wasser in Oberflächengewässer
  •   Über- oder Unterqueren von Gewässern mit Leitungen etc.
  •   Bauen innerhalb Gewässerabstand (Näherbau, Ausnahmebewilligung)

Lagerung und Umschlag von gefährlichen Stoffen

  •   Störfallvorsorge; Kurzbericht und Risikoermittlung
  •   Tankanlagen (ab 450 l Meldepflicht; ab 2000 l Bewilligungspflicht)
  •   Verkehr mit Giften, Abgabe Giftbuch (Giftbewilligung)
  •   Verwendung von Giften (Fachbewilligung)

Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung

Amt für Umwelt
Greibenhof
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93

afu@bd.so.ch

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