Umweltvorschriften im Bauwesen
Sie beabsichtigen die Realisierung einer Baute oder einer Anlage und interessieren sich für die massgebenden Vorschriften und die notwendigen Bewilligungen.
Als Privatperson wenden Sie sich am besten an die Baubehörde in Ihrer Gemeinde.
Weiterführende Auskünfte insbesondere zu Bauvorhaben ausserhalb der rechtsgültigen Bauzonen erhalten Sie im Kantonalen Amt für Raumplanung (Abteilung Baugesuche).
Das Amt für Umwelt erteilt in der Regel nur Nebenbewilligungen. Die wichtigsten davon sind nachfolgend aufgeführt:
- Versickerung von Meteorwasser (Versickerungsbewilligung)
- Einleiten von (Ab)wasser in Oberflächengewässer (Einleitbewilligung)
- Bauen in Grundwasserschutzzonen
- Einbau ins Grundwasser
- Erdwärmenutzung / Wärmepumpen
- Bauen innerhalb Gewässerabstand (Näherbau, Ausnahmebewillig.)
- Bauen auf Belasteten Standorten
- Entsorgung von Bauabfällen (Entsorgungskonzept ab 100 m3)
- Tankanlagen (ab 450 l Meldepflicht, ab 2'000 l Bewilligungspflicht)



