Umweltvorschriften und Bewilligungen
Umweltvorschriften im Bauwesen
Jedes Bauvorhaben muss neben anderen gesetzlichen Bestimmungen auch die Umweltvorschriften einhalten. Die Erteilung der entsprechenden (Neben-)Bewilligungen erfolgt in der Regel koordiniert mit der Baubewilligung. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen.
Umweltvorschriften bei der Organisation von Veranstaltungen
Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung erfordert in der Regel eine Bewilligung. Dabei können auch Umweltvorschriften (z.B. Lärmschutz bei Musikveranstaltungen) tangiert werden und eine Nebenbewilligung unserer Amtsstelle notwendig machen.
Bootsanbindeplätze
Die Bewilligung und Zuteilung von Bootsanbindeplätzen wird durch die Fachstelle Wasserbau im Amt für Umwelt koordiniert. Falls Sie sich für einen Bootsanbindeplatz an der Aare interessieren, setzen Sie sich mit Herrn Daniel Fasnacht in Verbindung.
Mail: Daniel Fasnacht, Telefon 032 627 26 94



